Einmal im Jahr
Überprüfung von Anlagen in feuer- und / oder explosionsgefährdeten Bereichen und Objekten, in denen explosive Stoffe verarbeitet, gelagert oder produziert werden. z.B. Tankstellen, Industrie
Mindestens alle drei Jahre
Überprüfung von Hochhäuser, Gewerbe und Industrie-Objekte (Bürogebäude, Werkstätten, Verkaufshallen …), Kulturgüter, Bauten für Menschenansammlungen (Schulen, Theater, Kinos, Flughäfen, Einkaufszentren …)
Mindestens alle 5 Jahre
Überprüfung von Wohngebäude ab drei Wohneinheiten (keine Hochhäuser), Aussichtstürme, Schornsteine, landwirtschaftliche Gebäude
Mindestens alle 10 Jahre
Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten